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Die Studienordnung schreibt ein zweimonatiges Betriebspraktikum (insbesondere im Bereich Industrie, Wirtschaft oder Verwaltung) innerhalb der Studienzeit vor. In Ausnahmefällen kann ein bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt werden.
Das Pflichtpraktikum wird ebenfalls erlassen, falls der Student vor Beginn des Studiums mindestens ein Jahr ununterbrochen einen einschlägigen IT-Beruf in einer Firma ausgeübt hat.

Weitere Informationen zu dem Thema, als auch die Formulare für den Praktikumsbericht und den Antrag auf Anerkennung finden Sie auf der Seite über Betriebspraktika im Rahmen eines Informatikstudiengangs der Fakultät.