FAQ
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FAQ |
Informationen für Bewerber
Fragen zum Bewerbungsprozess und Hochschulwechsel:
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen:
Fragen zu Immatrikulation und Studienbeginn:
Informationen für Studierende
Fragen zu Prüfungen und Leistungspunkten:
Fragen zu Immatrikulation und Studienzeit
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Ist die Regelstudienzeit von drei Semestern unbedingt einzuhalten?
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Muss ich noch Studiengebühren zahlen, wenn ich nur noch eine Prüfungsleistung offen habe?
Fragen zu Praktikum und Praxis
Wenn Sie weitere Fragen haben, schicken Sie einfach eine Email an die folgende Adresse:
dieter.reinwald@wiwi.uni-augsburg.de
Informationen für Bewerber
Fragen zum Bewerbungsprozess und Hochschulwechsel:
Sie bewerben sich direkt an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und senden Ihre Unterlagen dafür an die Professur von Prof. Dr. Marco C. Meier. Die benötigen Unterlagen, inklusive des Zulassungsantrags, und die Adresse, an die Sie Ihre Unterlagen schicken müssen, finden Sie unter folgendem LINK. Bitte beachten Sie, dass die vollständig eingegangene Bewerbungsunterlagen eine Bewerbung ermöglichen.
Informationen zum Wechsel in einen Informatik-Studiengang an der Universität Augsburg für Augsburger Studenten sowie Studenten anderer Hochschulen, finden Sie hier.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen:
Trotz der internationalen Ausrichtung des Studiums wird der Großteil der Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache durchgeführt. Deshalb ist es notwendig diese Sprache in angemessenem Maße zu beherrschen, um sowohl in den Veranstaltungen als auch im Dialog mit Kommilitonen diskussionsbereit zu sein.
Die wichtigsten Voraussetzungen ist ein abgeschlossenes Bachelor-Studium im Bereich der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einem eng verwandten Studiengang. Zudem ist der Nachweis über angemessene Sprachfähigkeiten in der deutschen Sprache zu erbringen.
Um einen reibungslosen Studienablauf zu gewährleisten ist es möglich den Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium nach dem Bewerbungsschluss einzureichen. Allerdings gilt zu beachten, dass eine Einschreibung erst dann für das erste Semester erfolgen kann, wenn der Nachweis in schriftlicher Form vorliegt.
Fragen zu Immatrikulation und Studienbeginn:
Zur Zeit werden bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung insgesamt 626,50 Euro pro Semester fällig. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
a) Studentenwerksbeitrag in Höhe von 35,- Euro
b) Semesterticket in Höhe von 41,50 Euro (Ausnahme: behinderte Studierende)
c) Verwaltungskostenbeitrg in Höhe von 50,- Euro
d) Studienbeitrag in Höhe von 500,- EuroGrundsätzlich müssen alle Studierende die Beiträge a) bis c) in Höhe von 126,50 Euro und (bis auf geregelte Ausnahmen) den Studienbeitrag d) im Regelfall spätestens einen Monat später auf das Konto der Staatsoberkasse überweisen. Kontodaten und die genauen Immatrikulations- bzw. Rückmeldetermine sind auf den Seiten der Studentenkanzlei zu finden.
Ausnahmen von der Entrichtung des Studienbeitrags (z.B. eventuell Beurlaubung für ein Semester, Studierende mit eigenen Kindern), Möglichkeiten der Rückerstattung entnehmen Sie bitte ebenfalls dort. Weiter Informationen sowie die aktuellen Rückmelde- bzw. Immatrikulationstermine sind auf den Seiten der Studentenkanzlei zu finden.
Nein.
Der Stundenplan kann individuell zusammengestellt werden, wobei dem Studenten eine große Wahlfreiheit gegeben ist. Für nähere Informationen über die Veranstaltungen dienen die Links zu den Lehrstuhlseiten der Informationswirtschaft und der Informatik auf der Seite Studienverlauf.
Zusätzlich bietet das kommentierte Vorlesungsverzeichnis weitere Details zu den Veranstaltungen der Informatik.
Informationen für Studierende
Fragen zu Prüfungen und Leistungspunkten:
Eine Umwandlung in einen anderen Bereich ist möglich.
Dazu muss ein Antrag beim Online-Prüfungsamt gestellt werden. Nähere Details über die Antragstellung erhalten Sie beim zuständigen Referat I/5.
Für Klausuren in den Fächern der Informationswirtschaft und Informatik ist eine generelle Anmeldung über das Online-Prüfungsamt STUDIS erforderlich. Diese muss im für das jeweilige Semester vorgegebenen Zeitraum erfolgen. Bei Prüfungsleistungen der Informatik ist ggf. eine zusätzliche Anmeldung über LectureReg notwendig.
Die Prüfungen können i.d.R. erst im übernächsten Semester wiederholt werden. Wiederholungsklausuren im selben Prüfungszeitraum/ Semester werden nur teilweise angeboten, da es sich bei den Prüfungen im Masterprogramm nicht um Pflichtfächer handelt, sondern alle Veranstaltungen frei gewählt werden können.
Nein.
Es gibt keine offizielle Härtefallregelung nach der man weder nach dem dritten noch nach dem fünften Semester Anspruch auf eine Nachprüfung hätte.
Nein.
Allgemein gilt zwar für die einzubringenden Veranstaltungen das „Best-of-Prinzip“ (es werden nur die besten LP in den jeweiligen Bereichen berücksichtigt), jedoch müssen bei Veranstaltungen aus der TI alle LP eingebracht werden.
Fragen zu Immatrikulation und Studienzeit
Das Studium kann auf 5 Semester ausgeweitet werden. Dazu ist keine zusätzliche Antragstellung notwendig.
Ja.
Dabei gilt, dass das fünfte Semester zum Bestehen der Abschlussprüfung noch nicht überschritten sein darf. Dieses gilt als absolute Obergrenze für alle Prüfungsleistungen sowie dem abzuleistenden Betriebspraktikum.
Ja.
Laut Studienbeitragssatzung kann jedoch eine Befreiung von den Studiengebühren „für das auf die letzte Prüfungsleistung einer abgeschlossenen Abschlussprüfung folgende Semester“ erfolgen. D.h. die letzte zu bestehende Prüfungsleistung einer Abschlussprüfung (i.d.R. Abschlussarbeit) muss vor dem 30.09. bzw. dem 31.03. eines Jahres erbracht worden sein, um im drauf folgenden Semester befreit zu werden.
Fragen zu Praktikum und Praxis
Ja.
Es ist möglich, jedoch muss ein Mitarbeiter des jeweiligen Lehrstuhls bereit sein die Arbeit auf Universitätsseite zu betreuen. Zusätzlich ist es notwendig, dass ein Mitarbeiter des Unternehmens die praktische Betreuung übernimmt.

