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Master Informatik und Multimedia

Studiengang/-fach: Informatik und Multimedia
Angestrebter Abschluss: Master
Regelstudienzeit: 3 Semester
Fachstudienberatung: Prof. Dr. Bernhard Möller
Zulassungsbeschränkung: Ja
Zuordnung:

Das Anforderungsprofil der Absolventen des Masterstudiengangs Informatik und Multimedia stimmt in wesentlichen Zügen mit dem eines Informatikers überein, wobei jedoch eine starke Anwendungsorientierung zum Medienbereich vorliegt. Absolventen des Studiengangs üben in der Regel zwar keine rein gestalterischen Tätigkeiten aus, verfügen jedoch über Kenntnis im Umgang mit gängigen Autorenwerkzeugen und sind damit in der Lage, Multimedia-Produktionen in Unternehmen der Medienbranche technisch zu betreuen.

Das Studium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Master in Informatik und Multimedia vorbereiten. Da Informatiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass ein solides Grundwissen in Informatik und ihren theoretischen Grundlagen erworben wird ohne frühzeitige Spezialisierung. Neben dem Kennenlernen der Kernbereiche der Informatik ist ein wesentliches Ziel des Studiums die Fähigkeit, die wissenschaftliche Denkweise und ihre Umsetzung in die Praxis zu erlernen. Die Ausbildung während des Informatikstudiums umfasst:

  • die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in Informatik und ihren Theoretischen Grundlagen
  • das Erlernen typischer informatischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können
  • das Erkennen von Problemstrukturen und die Fähigkeit zu beurteilen, ob Wiederverwendung/Anpassung einer bestehenden Lösung möglich ist oder Neuentwicklung nötig wird
  • die informatische Modellbildung
  • die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechnern
Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewußtem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. Die Studenten sollen Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie
  • Abstraktionsvermögen
  • exakte Arbeitstechnik
  • Einfallsreichtum
  • selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur)
  • Kommunikationsvermögen
  • Kooperationsvermögen
  • aktives und passives Kritikvermögen

Qualifikation

Die Qualifikation für den Masterstudiengang Informatik und Multimedia wird nachgewiesen durch:
  1. Einen Bachelor- oder sonstigen Abschluss an einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule oder einen herausragenden inländischen Bachelor- oder sonstigen Abschluss an einer Fachhochschule im Studiengang Informatik oder einem eng verwandten Studiengang. Ein herausragender Abschluss ist gegeben, wenn als Gesamtnote mindestens 2,0 erzielt oder wenn der Student im Ranking seines Abschlussjahrganges nach entsprechender Bescheinigung der zuständigen Prüfungsbehörde unter den besten 20 von 100 Absolventen ist. Ein ausländischer Bachelor- oder sonstiger Abschluss wird in der Regel anerkannt, außer er ist nicht gleichwertig. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Zulassungskommission.
  2. Das Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung.

Bewerbung zur Eignungsfeststellungsprüfung

Die Anträge auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Sommersemester bis spätestens 31. Januar bzw. für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Wintersemester bis spätestens 30. Juni zu stellen (Ausschlussfristen). Dem Antrag sind beizufügen:
  1. Ein Nachweis über die Prüfung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
  2. Ein Nachweis über einen anerkannten Abschluss (siehe Qualifikation) aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen,
  3. Weitere, von der Zulassungskommission festgelegte Unterlagen. Dies können beispielsweise sein: eine schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs, ein tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über alle anderen Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums oder anderen Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden, Nachweise über alle praxisrelevanten Tätigkeiten (Praktika, Tätigkeiten als Werkstudent, Ausbildung, etc.). Die Zulassungskommission gibt die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November für den folgenden Bewerbungstermin Sommersemester bzw. 30. April für den folgenden Bewerbungstermin Wintersemester bekannt.
Nach Maßgabe der Zulassungskommission können bestimmte Unterlagen gemäß Nummer 2 und 3 bis zu drei Monate nach dem offiziellen Beginn des Semesters, zu welchem der Bewerber zugelassen wird, nachgereicht werden, wenn der Bewerber diese aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen dem Antrag nicht beifügen kann. Werden Unterlagen, für die keine Nachreichfrist bestimmt wurde, dem Antrag nicht beigefügt, wird dieser beim Eignungsfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt.

Zusätzliche Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren finden sich in der Anlage zu §9 Abs.1 der Prüfungsordnung.

 
  • Studienbeginn: jeweils Mitte Oktober (für das Wintersemester) bzw. Mitte April (für das Sommersemester)
    Bewerben Sie sich spätestens bis zum 30. Juni für das darauf folgende Wintersemester und spätestens bis zum 31. Januar für das darauf folgende Sommersemester.

  • Erforderliche Unterlagen:

Studieninhalte

Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang beträgt drei Fachsemester einschließlich Anfertigung der Masterarbeit. Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester wie im Sommersemester möglich.

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt 90 Leistungspunkte (LP) zu erbringen. Davon werden 20 LP für die Masterarbeit vergeben. Die übrigen 70 LP sind in den folgenden drei Studienabschnitten zu erbringen:

  1. Im Informatikbereich Multimedia sind in zwei Teilbereichen (Multimedia-Methoden, Systemnahe Aspekte von Multimedia, Mensch-Maschine-Kommunikation, Multimedia-Anwendungen) jeweils 9 LP zu erbringen.
  2. In den übrigen Informatikbereichen sind 30 LP zu erbringen, davon mindestens 5 LP aus dem Bereich Theoretische Informatik und höchstens 8 LP aus Seminaren.
  3. Die restlichen 22 LP sind in einem fächerübergreifenden Wahlpflichtabschnitt zu erbringen.
Leistungspunkte eines bestandenen Prüfungsmoduls können im Rahmen der Masterprüfung nur einmal eingebracht werden.

Ferner ist die Teilnahme an einem mindestens zweimonatigen Betriebspraktikum (insbesondere in Industrie, Wirtschaft, Verwaltung) nachzuweisen; Leistungspunkte werden hierfür nicht vergeben.

Praktikum

Für ein erfolgreiches Masterstudium ist ein Betriebspraktikum von mindestens zwei Monaten abzuleisten. Genaue Informationen zu Anmeldung und Anrechnung des Praktikums finden sich hier.

Sprachanforderungen

Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs. Englischkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich.

Ausländische Bewerber benötigen ausreichende Deutschkenntnisse. Informationen über deren Nachweis finden sich hier.

Berufsfelder

Für Absolventen des Master-Studiengangs "Informatik und Multimedia“ eröffnen sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern an der Schnittstelle zwischen Software-, Telekommunikations- und Medienindustrie. Zentrale Arbeitsgebiete umfassen:
  • die Einführung und den Betrieb von informations- und Kommunikationstechnischen Systemen für die Produktions-Speicherung und Distribution von Medien
  • die Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Multimedia-Systemen und -Anwendungen
  • den Entwurf und die Implementierung von multimedialen Bedienoberflächen
  • die technische Betreuung von Multimedia-Produktionen
Viele der oben genannten Tätigkeitsfelder setzen neben technischer Kompetenz auch ein gewisses Gespür für den gestalterischen Umgang mit Medien voraus. In der Regel arbeiten Absolventen des Studiengangs "Informatik und Multimedia“ in einem interdisziplinären Team bestehend aus Informatikern, Graphikern, Audio- und Videotechnikern, Medienpädagogen und Psychologen. Häufig ist darüber hinaus das Management von abteilungsübergreifenden Projekten nötig. Dies erfordert u.a. auch Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz.

Absolventen des Master-Studiengangs "Informatik und Multimedia“ werden beschäftigt in:
  • Medienagenturen
  • Verlagen
  • Werbe- und Marketingabteilungen
  • der Telekommunikationsindustrie
  • Abteilungen zur Software-Entwicklung
  • Rundfunk- und Fernsehanstalten
Schließlich sollen Absolventen, die sich innerhalb dieses Studiengangs geeignet spezialisiert haben, auch zu wissenschaftlicher Arbeit, insbesondere in Forschungsinstituten, qualifiziert sein.

Des Weiteren fallen neben dem Einsatz kommerzieller Software zur Medienproduktion, -speicherung und -distribution auch die Anpassung und Neuentwicklung von Multimedia-Software in das Tätigkeitsfeld der Absolventen. Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle zu, wobei folgende Teilaufgaben unterschieden werden:
  • Analyse der Benutzeranforderungen
  • Konzeption der Bedienoberfläche
  • Auswahl von Präsentationsmedien, Bedienelementen und Interaktionstechniken
  • Festlegung von Repräsentationsformaten für elektronische Medien
  • Evaluation und Auswahl von Werkzeugen und Komponenten
  • Implementierung und Systemintegration
  • Bedienbarkeitsstudie und eventuelle Anpassungen
Da es sich bei einem Multimedia-Projekt in der Regel um ein interdisziplinäres Vorhaben handelt, sind u.a. auch komplexe organisatorische und koordinierende Aufgaben bei Software-Entwicklung und Medienproduktion zu bewältigen.

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