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Master Informatik und Informationswirtschaft

Studiengang/-fach: Master Informatik und Informationswirtschaft
Angestrebter Abschluss: Master
Regelstudienzeit: 3 Semester
Fachstudienberatung: Prof. Dr. Bernhard Möller
Zulassungsbeschränkung: Ja
Zuordnung:

Wenn Sie sich über den Studiengang informieren möchten, wissen möchten wo und wie Sie sich dafür bewerben oder welche Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen sind, dann folgen Sie dem Link "Informationen für Bewerber". Informationen, die auf die Bedürfnisse von bereits immatrikulierten Studenten abgestimmt sind, finden Sie unter "Informationen für Studenten".

 

Informationen für Bewerber

 

Informationen für Studenten

 

Das Studium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Master in Informatik und Informationswirtschaft vorbereiten. Da Informatiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass ein solides Wissen in Informatik und ihren theoretischen Grundlagen erworben wird. Zudem ist Informationswirtschaft ein integrierter Bestandteil. Neben dem Kennenlernen der Kernbereiche der Informatik ist ein wesentliches Ziel des Studiums die Fähigkeit, die wissenschaftliche Denkweise und ihre Umsetzung in die Praxis zu erlernen. Die Ausbildung während des Studiums umfasst:

  • das Erlernen typischer informatischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können
  • das Erkennen von Problemstrukturen und die Fähigkeit zu beurteilen, ob Wiederverwendung/Anpassung einer bestehenden Lösung möglich ist oder Neuentwicklung nötig wird
  • die informatische Modellbildung
  • die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechnern
Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewusstem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. Die Studenten sollen Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie
  • Abstraktionsvermögen
  • exakte Arbeitstechnik
  • Einfallsreichtum
  • selbständiges Arbeiten (auch mit Literatur)
  • Kommunikationsvermögen
  • Kooperationsvermögen
  • aktives und passives Kritikvermögen

Qualifikation

Die Qualifikation für den Masterstudiengang Informatik und Informationswirtschaft wird nachgewiesen durch:
  1. Einen Bachelor- oder sonstigen Abschluss an einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule oder einen herausragenden inländischen Bachelor- oder sonstigen Abschluss an einer Fachhochschule im Studiengang Informatik oder Wirtschaftsinformatik oder einem eng verwandten Studiengang. Ein herausragender Abschluss ist gegeben, wenn als Gesamtnote mindestens „gut“ erzielt wurde oder wenn der Student im Ranking seines Abschlussjahrgangs nach einer entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Prüfungsbehörde unter den besten 30 von 100 Absolventen ist. Ein ausländischer Bachelor- oder sonstiger Abschluss wird in der Regel anerkannt, außer er ist nicht gleichwertig.
  2. Das Bestehen einer Eignungsfeststellungsprüfung.

Bewerbung zur Eingnungsfeststellungsprüfung

Die Anträge auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind auf den von der Zulassungskommissionherausgegebenen Formularen für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Sommersemester bis spätestens 31. Januar bzw. für einen beabsichtigten Studienbeginn im folgenden Wintersemester bis spätestens 31. Juli zu stellen (Ausschlussfristen). Dem Antrag sind beizufügen:
  1. Ein Nachweis über die Prüfung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
  2. Ein Nachweis über einen anerkannten Abschluss (siehe Qualifikation) aus dem die einzelnen Prüfungsleistungen hervorgehen
  3. Weitere, von der Zulassungskommission festgelegte Unterlagen. Dies können beispielsweise sein: eine schriftliche Begründung für die Wahl des Studiengangs, ein tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über alle anderen Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums oder anderen Fortbildungsmaßnahmen erbracht wurden, Nachweise über alle praxisrelevanten Tätigkeiten (Praktika, Tätigkeiten als Werkstudent, Ausbildung, etc.). Die Zulassungskommission gibt die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 30. November für den folgenden Bewerbungstermin Sommersemester bzw. 31. Mai für den folgenden Bewerbungstermin Wintersemester bekannt.
Nach Maßgabe der Zulassungskommission können bestimmte Unterlagen gemäß Nr. 2 und Nr. 3 bis zu drei Monate nach dem offiziellen Beginn des Semesters, zu welchem der Bewerber zugelassen wird, nachgereicht werden, wenn der Bewerber diese aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen dem Antrag nicht beifügen kann. Werden Unterlagen, für die keine Nachreichfrist bestimmt wurde, dem Antrag nicht beigefügt, kann die Nichtberücksichtigung des Antrags beim Eignungsfeststellungsverfahren erfolgen.

Zusätzliche Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren finden sich in der Anlage zu §9 Abs.1 der Prüfungsordnung.

Weitere Informationen zur Bewerbung und die dazu erforderlichen Unterlagen finden Sie unter folgendem Link.

Studieninhalte

Dieser Link führt direkt zu den Studieninhalten.

Praktikum

Nähere Informationen zum Praktikum finden Sie hier.

Sprachanforderungen

Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiengangs. Englischkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich. Für ausländische Studierende ist es darüber hinaus für ein zielgerichtetes Studium sinnvoll in ausreichendem Maße über Deutschkenntnisse zu verfügen.