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Betriebspraktikum

Regelung zur Ableistung des Betriebspraktikums, das im Hauptstudium des Diplom-Studiengangs und in den Bachelor- und Masterstudiengängen Informatik vorgeschrieben ist
  • Der Studierende sucht sich eine Firma und dort einen Betreuer (Firmenbetreuer) für das Praktikum; der Firmenbetreuer erstellt eine halb- bis einseitige Beschreibung der im Praktikum zu erfüllenden Aufgaben und der dazu angebotenen Anleitung. Damit der Studierende im Rahmen des Praktikums Firmenabläufe kennenlernen kann, muß die Firma in der Regel eine nennenswerte Anzahl von Mitarbeitern haben.
  • Der Studierende sucht sich einen Prüfer als Universitätsbetreuer, der Universitätsbetreuer muß das geplante Praktikum vor Antritt desselben genehmigen. Eine Überprüfung des Fortlaufs des Praktikums ist ins Ermessen des Prüfers gestellt.
  • Nach Ende des Praktikums erstellt der Studierende einen Bericht (Formulare sind beim Studienberater erhältlich). Mit der Genehmigung des Berichts durch den Universitätsbetreuer gilt das Praktikum als abgeleistet.

Von diesem Vorgehen kann abgewichen werden, wenn der Studierende vor Beginn des Studiums mindestens 1 Jahr ununterbrochen einen einschlägigen IT-Beruf in einer Firma ausgeübt hat. Mit der von einem Prüfer ausgestellten Anerkennung gilt das Praktikum als abgeleistet.

  • Praktikumsantrag (doc / pdf)
  • Praktikumsbericht (doc / pdf)