Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses
Detailregelung zur Prüfungsordnung M.Sc. Informatik und Informationswirtschaft
§12 Abs. 1 (1) bestimmt, dass im Fachgebiet Informatik maximal zwei Informatik-Seminare eingebracht werden können. Der Prüfungsausschuß beschließt einstimmig: Diese Regelung ist nur als Anregung für ein sinnvolles Studium zu verstehen und nicht unbedingt einzuhalten.Informationen zum Wechsel in einen Informatik-Studiengang an der Universität Augsburg
- Wechselt ein Studierender von einem Studiengang mit Schwerpunkt Informatik an einer deutschen Universität (inkl. Augsburg) in einen grundständigen Informatikstudiengang in Augsburg (Diplom-, Bachelor oder Masterstudiengänge), wird die Fachsemesterzahl weitergezählt. Führt dies im Einzelfall zu Härten, ist eine Verlängerung der Prüfungsfristen beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Wird ein Studierender eines grundständigen Informatik-Studiengangs in Augsburg wegen der Überschreitung einer Prüfungsfrist exmatrikuliert, ist ein Wechsel in einen der anderen Studiengänge nicht möglich. Analog ist mit entsprechenden Studiengängen anderer deutscher Universitäten zu verfahren. -
Leistungen, die nicht an der Universität Augsburg erbracht wurden, können nur begrenzt anerkannt werden. Die folgenden Anteile der geforderten Leistungspunkte sind an der Universität Augsburg zu erbringen:
- Im Diplomstudiengang Informatik ist die Diplomarbeit an der Universität Augsburg zu schreiben. Darüberhinaus sind mindestens 50% der geforderten LP (ohne Diplomarbeit) an der Universität Augsburg zu erbringen. Wird ein Studierender aufgrund eines auswärtigen Vordiploms ins Hauptstudium eingestuft, so sind abweichend von dieser Regelung 60 % der im Hauptstudium geforderten LP (ohne Diplomarbeit) an der Universität Augsburg zu erbringen.
- In einem Bachelorstudiengang sind 60 % der geforderten LP an der Universität Augsburg zu erbringen.
- In einem Masterstudiengang ist die Masterarbeit an der Universität Augsburg zu schreiben; von den übrigen geforderten LP sind mindestens 70 % an der Universität Augsburg zu erbringen.
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Auswärtige Studienleistungen ohne Benotung können nach folgenden Maßstäben anerkannt werden:
- im Grundstudium des Diplomstudiengangs: unbegrenzt
- im Hauptstudium des Diplomstudiengangs: bis zu 30 LP
- in Bachelorstudiengängen: bis zu 40 LP
- Bei der Anerkennung von Leistungen, die nicht in einem Studiengang Informatik an der Universität Augsburg erbracht wurden, wird die Fachsemesterzahl für jeweils volle 30 Leistungspunkte um 1 erhöht. (Bei einer Einstufung in ein höheres Fachsemester wegen Wechsel aus einem anderen deutschen Informatik-Studiengang wird die bereits erhöhte Fachsemesterzahl bei der Hochstufung wegen Leistungsanerkennung berücksichtigt.)
- Leistungen, die in einem abgeschlossenen Informatik-B.Sc.-Studium erbracht, aber nicht für den B.Sc.-Abschluss verwendet wurden, können grundsätzlich für ein M.Sc.-Studium anerkannt werden. Speziell gilt: Studierende, denen während des Studiums eines Informatik-Bachelors in Augsburg durch einen Prüfer ein Betriebspraktikum genehmigt wird, wird dieses nach seiner Absolvierung in einem folgenden Masterstudium anerkannt.
Zuordnung des Informatik-Seminars zu den Informatikbereichen im Diplomstudiengang
Das in §16 Abs. 2 geforderte Seminar ist in der Regel einem der Bereiche 1 bis 5 gemäß Abs. 1 zugeordnet; es kann demgemäß auch zur Erfüllung des Abs. 3 verwendet werden.Zulässigkeit von Studienwechsel bei Exmatrikulation
Wird ein Studierender des Diplom- oder eines Bachelorstudiengangs wegen der Überschreitung einer Prüfungsfrist exmatrikuliert, ist ein Wechsel in einen der anderen Studiengänge nicht möglich. Analog ist mit entsprechenden Studiengängen anderer deutscher Universitäten zu verfahren.Anerkennung von Leistungen
Zur Anerkennung von Leistungen, die nicht an der Universität Augsburg erbracht wurden, ist die jeweilige Leistungsbestätigung sowie das für die Leistung gültige Studienbuch auch im Original zur Überprüfung vorzulegen; ferner vorzulegen ist eine vom Veranstalter oder der entsprechenden Fakultät bestätigte Inhaltsangabe der jeweiligen Veranstaltung.

