Master Informatik und Informationswirtschaft
| Studiengang/-fach: | Master Informatik und Informationswirtschaft |
| Angestrebter Abschluss: | Master |
| Regelstudienzeit: | 4 Semester |
| Fachstudienberatung: | Prof. Dr. Bernhard Möller |
| Zulassungsbeschränkung: | Nein |
| Zuordnung: |
Bewerbung
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind ein Abschluss mit der Note 3,3 oder besser eines Bachelorstudiengangs in:
- Informatik
- Informatik und Multimedia
- Informatik und Informationswirtschaft oder
- Wirtschaftsinformatik
oder nahe benachbarten Bachelorstudiengangs oder Diplom in Informatik an der Universität Augsburg oder einer anderen Hochschule mit vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen.
Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn dieser Studiengang zwar noch nicht abgeschlossen ist, aber bereits Prüfungsleistungen in folgendem Umfang erbracht wurden:
- bei 180 insgesamt zu erreichenden Leistungspunkten mindestens 140 Leistungspunkte,
- bei 210 insgesamt zu erreichenden Leistungspunkten mindestens 163 Leistungspunkte,
- bei 240 insgesamt zu erreichenden Leistungspunkten mindestens 187 Leistungspunkte.
Die Bewerber/Bewerberinnen werden dann unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang zugelassen, dass sie den Abschluss ihres bisherigen Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang folgenden Semesters nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule bzw. der entsprechenden sonstigen Einrichtung des Bewerbers/der Bewerberin.
Bewerbungsunterlagen:
- Antrag auf Zulassung/Einschreibung zum Masterstudium
- Nachweis über den Bachelorabschluss und die zugehörigen Prüfungsleistungen bzw. Nachweis der bisherigen Studienleistungen (einfache Kopie)
- Bestätigung über die auf Grund der bisher erbrachten Prüfungsleistungen berechnete Durchschnittsnote
- tabellarischer Lebenslauf
Optional können Nachweise über weitere Prüfungsleistungen beigefügt werden, die im Rahmen eines einschlägigen Studiums oder anderer einschlägiger Fortbildungsverfahren erbracht wurden.
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Vorbildungsnachweis beachten bitte, dass je nach Herkunftsland weitere Anforderungen erfüllt werden müssen. Informationen entnehmen Sie bitte diesem Informationsblatt.
Bewerbungsfrist:
für das jeweilige Sommersemester:
bis zum 15. Februar
für das jeweilige Wintersemester:
bis zum 10. August
Hier geht es weiter zur Online-Bewerbung.
Bewerbungsadresse:
Studentenkanzlei der Universität Augsburg
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
Verschieben des Studienbeginns bei vorhandener Zulassung
Eine erteilte Zulassung kann maximal einmal auf das Folgesemester verschoben werden. Dies erfordert, dass jeweils eine Kopie:
- des Zulassungsantrags und
- des Zulassungsbescheids
Studentenkanzlei der Universität Augsburg
Universitätsstraße 2
86159 Augsburg
eingeht, d. h. spätestens bis zum 10. August für das darauf folgende Wintersemester und spätestens bis zum 15. Februar für das darauf folgende Sommersemester.
Eine Ausnahme bilden Bewerber, die bei der letzten Bewerbung noch kein Bachelor-Zeugnis hatten. Diese müssen, um den Studienbeginn auf das Folgesemester zu verschieben, zusätzlich zu den unter (1) und (2) genannten Dokumenten, auch Ihr Bachelor-Zeugnis einreichen.
Studierende, die eine Zulassung zum Masterstudium erhalten haben, den Studienbeginn aber um mehr als ein Semester verschieben möchten, müssen zum entsprechenden Zeitpunkt wieder einen Vollantrag stellen.

